So arbeiten wir

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Ablauf & Kosten

Prüfen. Abstimmen. Konsequent handeln.

Forderungsmanagement braucht Klarheit – über den Anspruch, den nächsten Schritt und die wirtschaftlichen Folgen.

Ein nachvollziehbarer Ablauf.

Sie wissen, welche Unterlagen benötigt werden, was geprüft wird und wann eine weitere Entscheidung erforderlich ist.

01

Unterlagen aufnehmen

Sie übermitteln die wesentlichen Forderungsdaten, Nachweise, Korrespondenz und bekannte Einwendungen.

02

Anspruch einordnen

Wir prüfen insbesondere Forderungsgrund, Fälligkeit, Verzug, Verjährung und die Schlüssigkeit der Dokumentation.

03

Auftrag abstimmen

Sie erhalten eine Rückmeldung zur möglichen Übernahme, zur Vergütung und zum vorgesehenen außergerichtlichen Vorgehen.

04

Forderung bearbeiten

Wir kommunizieren sachlich und bestimmt, überwachen Fristen und Zahlungen und prüfen Einwendungen inhaltlich.

05

Weitere Schritte freigeben

Gerichtliche oder vollstreckungsrechtliche Maßnahmen werden nach erneuter wirtschaftlicher Bewertung mit Ihnen abgestimmt.

Unsere Grundsätze.

Konsequenz und fairer Umgang sind kein Gegensatz. Eine nachhaltige Lösung setzt korrekte Informationen und angemessene Maßnahmen voraus.

Rechtlich geprüft

Keine standardisierte Bearbeitung ohne Einordnung der Unterlagen und erkennbarer Einwendungen.

Wirtschaftlich abgewogen

Kostenintensive Schritte werden nicht allein wegen ihrer Verfügbarkeit empfohlen.

Transparent kommuniziert

Mandanten erhalten verständliche Rückmeldungen zu Bearbeitungsstand und Entscheidungsbedarf.

Ein geordneter Prozess beginnt mit vollständigen Unterlagen.

Forderung anfragen

Kosten vorab verstehen.

Was kostet die Beauftragung?

Art und Höhe unserer Vergütung sowie mögliche Auslagen werden vor einer Beauftragung mit Ihnen vereinbart. Die Übermittlung der Kurzanfrage löst noch keinen Inkassoauftrag aus. Eine pauschale Zusage „immer kostenlos“ geben wir nicht.

Muss der Schuldner die Inkassokosten übernehmen?

Eine Erstattung setzt einen gesetzlichen Anspruch voraus, insbesondere können bei Zahlungsverzug erforderliche Rechtsverfolgungskosten ersatzfähig sein. § 13e RDG begrenzt die Erstattung auf die vergleichbare Rechtsanwaltsvergütung. Ihre Vergütungsvereinbarung mit uns und ein Erstattungsanspruch gegen den Schuldner sind voneinander zu unterscheiden.

Was passiert, wenn keine Zahlung eingeht?

Ein Zahlungserfolg ist nicht garantiert. Welche Vergütung und Auslagen auch bei ausbleibender Zahlung anfallen, ergibt sich aus der vorab geschlossenen Vereinbarung. Weitere Maßnahmen prüfen wir auf ihre wirtschaftliche Zweckmäßigkeit.

Entstehen für gerichtliche Schritte weitere Kosten?

Gerichts-, Vollstreckungs- und gegebenenfalls Anwaltskosten können hinzukommen. Solche Schritte erfolgen erst nach gesonderter Abstimmung und Ihrer Freigabe. Eine streitige gerichtliche Vertretung wird von unserer Inkassoregistrierung nicht allgemein umfasst.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Hilfreich sind Vertrag oder Bestellung, Rechnung mit Fälligkeit, Leistungsnachweise, Mahnungen, Zahlungseingänge und bekannte Einwendungen. Für vertrauliche oder umfangreiche Unterlagen stimmen wir einen geeigneten Übermittlungsweg mit Ihnen ab.

Schützt die Anfrage vor Verjährung?

Nein. Das Absenden des Formulars allein hemmt weder die Verjährung noch wahrt es gerichtliche Fristen. Weisen Sie auf eine Ihnen bekannte Frist hin und sorgen Sie nötigenfalls unabhängig von der Anfrage rechtzeitig für deren Wahrung.