Schreiben erhalten?

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Information für angeschriebene Personen

Ein Schreiben erhalten? Klären Sie den Vorgang.

Prüfen Sie das Aktenzeichen und reagieren Sie innerhalb der genannten Frist. Wenn etwas unklar oder falsch ist, teilen Sie uns das bitte nachvollziehbar mit.

Welcher Fall trifft auf Sie zu?

Eine frühe Rückmeldung hilft, Missverständnisse und unnötige weitere Maßnahmen zu vermeiden.

Forderung ist nachvollziehbar

Nutzen Sie die im Schreiben angegebene Bankverbindung und geben Sie stets das vollständige Aktenzeichen an. Ist eine vollständige Zahlung derzeit nicht möglich, nehmen Sie rechtzeitig Kontakt auf.

Forderung ist unklar oder bestritten

Teilen Sie konkret mit, welche Position Sie beanstanden und warum. Fügen Sie vorhandene Belege bei. Wir prüfen die Einwendung und stimmen das weitere Vorgehen mit dem Auftraggeber ab.

Falsche Person oder Identitätsmissbrauch

Informieren Sie uns unverzüglich. Senden Sie zunächst keine Ausweiskopie per unverschlüsselter E-Mail. Wir teilen Ihnen mit, welche Angaben zur Klärung erforderlich sind.

Häufige Fragen.

Ist eine Kontaktaufnahme bereits ein Anerkenntnis?

Nein. Eine sachliche Nachfrage oder das Bestreiten der Forderung stellt nicht automatisch ein Schuldanerkenntnis dar. Erklärungen mit weitergehender rechtlicher Wirkung werden gesondert bezeichnet.

Kann eine Ratenzahlung vereinbart werden?

Das hängt vom Einzelfall und der Zustimmung des Gläubigers ab. Vor Abschluss einer kostenpflichtigen Ratenzahlungsvereinbarung informieren wir über die hierdurch entstehenden Kosten. Prüfen Sie die Vereinbarung sorgfältig.

Warum werden zusätzliche Kosten verlangt?

Bei Zahlungsverzug können gesetzlich erstattungsfähige Kosten entstehen. Inkassokosten gegenüber Verbrauchern sind nach § 4 Abs. 5 RDGEG der Höhe nach begrenzt. Die konkrete Berechnung ergibt sich aus dem Schreiben.

Wie erreiche ich JUSTUS-INKASSO?

Schreiben Sie an kontakt@justus-inkasso.de und nennen Sie das Aktenzeichen.

Wichtig

Wir vertreten im konkreten Vorgang den Gläubiger. Für unabhängige Rechtsberatung wenden Sie sich an eine Verbraucherzentrale oder eine Rechtsanwältin beziehungsweise einen Rechtsanwalt.

Zum Vorgang Stellung nehmen.

Nennen Sie das vollständige Aktenzeichen und schildern Sie Ihr Anliegen konkret. Bitte übermitteln Sie über dieses Formular keine Ausweiskopien oder besonders sensiblen Unterlagen.

Eine sachliche Rückmeldung oder das Bestreiten der Forderung stellt nicht automatisch ein Schuldanerkenntnis dar. Bitte senden Sie keine Ausweiskopien oder besonders sensiblen Unterlagen über dieses Formular. Hinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Je genauer Ihre Rückmeldung, desto schneller ist eine Klärung möglich.

Kontakt aufnehmen

Persönliches und transparentes Forderungsmanagement aus Hannover.

Kontakt

JUSTUS-INKASSO GmbH i. Gr.
Vahrenwalder Straße 205
30165 Hannover
kontakt@justus-inkasso.de

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